Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit und Dauer eines Mietvertrags

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Übernachtung bestellt und zugesagt ist.
Für die Buchung ist der Eingang der Anzahlung bindend. Der Abschluss des Mietvertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

2. Reiserücktritt

Der Gast kann vor dem Anreisetag jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Wir machen für diesen Fall jedoch nachfolgende pauschale Stornogebühr unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen mit sofortiger Fälligkeit geltend:

  • bis zum 90. Tag vor Reiseantritt: 10 % vom Reisepreis
  • bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 30 % vom Reisepreis
  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 50 % vom Reisepreis
  • bis zum 7. Tag vor Reiseantritt: 80 % vom Reisepreis
  • ansonsten 100% des Reisepreises

Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Rücktrittserklärungen müssen in jedem Falle schriftlich erfolgen.

3. Zahlungsbedingungen

Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung / Rechnung wird eine Anzahlung von 25% des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen fällig. Die Restzahlung erfolgt dann spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 4 Wochen ist sogleich der gesamte Betrag fällig.

4. Anreise/Abreise

Der Platz stegt an Ihrem Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Frührere Anreisen nach Absprache. Die Abreise und Schlüsselrückgabe hat bis 12 Uhr am letzten Buchungstag zu erfolgen.

5. Nebenkosten / Zusatzleistungen

Die Nebenkosten für Gas, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten. Die Nebenkosten für die Endreinigung des Sanitärgebäudes/Gruppenraum/Gruppenküche sind enthalten oder gesondert auf der Rechnung aufgeführt. Das Mietobjekt ist bei Abreise besenrein und im Urzustand zu hinterlassen.

6. Allgemeine Verpflichtungen/ Hausordnung

Das Mietobjekt darf nur bis zu der angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten, die mit der Reservierungsbestätigung zugesendet wird.
Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden.

7. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Neustrelitz.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.

 

Für die Miete von Kanus/Booten:

1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet das Kanucamp Blankenförde den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag wird für das Kanucamp Blankenförde verbindlich.

2. Zahlung

Bei einer Boots/Kanumiete  ist die Zahlung spätestens am Anreisetag bar fällig oder es wurde eine Rechnungslegung vereinbart.
Mit Empfang der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Mietebeginn  zu zahlen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unseren Prospektbeschreibungen und der Beschreibung von Leistungen auf unserer Homepage www. Kanucamp-Blankenförde.de unter Beachtung des Inhaltes der Bestätigung. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Kanucamp Blankenförde schriftlich bestätigt wurden.

4. Leistungsänderungen

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen oder Kursleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Kanucamp Blankenförde nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben evtl. Gewährleistungsansprüche unberührt.

b) Die Regelung in 4. a) gilt nicht, wenn Leistungsänderungen aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden müssen. Derartige Gründe können nur Unwetter oder Windverhältnisse sein, die einen sicheren Betrieb der Boote gefährden.

5. Rücktritt durch den Kunden

a) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Kanucamp Blankenförde. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann das Kanucamp Blankenförde Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen (siehe oben).

6. Rücktritt und Kündigung durch die das Kanucamp Blankenförde

a) Kommt der Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann das Kanucamp Blankenförde ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.

7. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Durchführung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer „höherer Gewalt“ erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien den Vertrag kündigen. Im Falle der Kündigung kann das Kanucamp Blankenförde für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 des BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.

8. Gewährleistung, Abhilfe und Obliegenheiten des Kunden beim Auftreten von Leistungsstörungen

a) das Kanucamp Blankenförde steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein. Das Kanucamp Blankenförde haftet nicht für Angaben in Orts- und Hotelprospekten.

b) Sind die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in einer Beseitigung des Mangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

c) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber des Kanucamps Blankenförde oder dem eingesetzten BetreuerIn anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen.

d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, steht dem Kunden ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gem. § 651 e BGB nur dann zu, wenn die Kanustation Granzow (bzw. dem eingesetzten Betreuer) fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt worden ist, wenn Abhilfe unmöglich oder von die Kanustation Granzow verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

e) Im Falle berechtigter Kündigung kann das Kanucamp Blankenförde für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vergleiche § 638 Abs. 3 BGB). Dies gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Kunden kein Interesse haben.

9. Haftungsbeschränkung

a) Die vertragliche und deliktische Haftung des Kanucamps Blankenförde ist auf einen Betrag von 4.100,00 EUR beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden, der nicht Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn die Kanustation Granzow für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist.

b) Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung in den vorgenannten Fällen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchst-summen gelten jeweils je Kunde und Reise.

c) Das Kanucamp Blankenförde haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Zeltplatzübernachtungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben, soweit nicht ein Fall von 8. a) vorliegt, unberührt.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen

a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit oder wegen der Verletzung von Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Kanucamp Blankenförde geltend zu machen. Eine Geltendmachung gegenüber dem vermittelnden Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die vorgenannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

b) Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

c) Eine Abtretung jedweder Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Mitreisende oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

Allgemeines/Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirk-samkeit des Vertrages im Übrigen, dasselbe gilt für diese Bedingungen. Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Gerichtsstand für Klagen gegen das Kanucamp Blankenförde ist Neustrelitz/Mecklenburg-Vorpommern.

Stand: 2.2024

 

Kanustation Granzow
Bernd Itner
Seestr. 11
17252 Mirow OT Granzow
Telefon : 039833/ 2 18 00
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